BERUFSDERMATOLOGIE

Sämtliche beruflich verursachten Hauterkrankungen als auch veranlagungsbedingten Hauterkrankungen, die durch Beruf oder Ausbildung verstärkt werden, können von Ihrer Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) sowohl im Sinne der Vorbeugung als auch der Therapie unterstützt werden (Hautarztverfahren nach § 3 BKV).

Hautarztverfahren ist ein Melde- und Diagnostikverfahren zur Früherfassung beruflich bedingter Hauterkrankungen. Das Hautarztverfahren wird eingeleitet, wenn bei krankhaften Hautveränderungen die Möglichkeit besteht, dass durch eine berufliche Tätigkeit eine Hauterkrankung entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert.

 

 

Beruflich bedingte/provozierte Handekzeme

Feucht- und Schmutzarbeiten führen zu einer stärkeren Austrocknung und Reizung der Haut, die mit dem Auftreten von Ekzemen an den Händen einhergehen kann.

Friseur, Kosmetik. Gastronomie, Baugewerbe, Industrie, Medizinische Berufe, Reinigung u.a.

Berufsbedingte Hauterkrankungen der Füße

Tragen von Sicherheitsschuhen verbunden mit verstärktem Schwitzen und Irritationen der Haut sowie Pilzinfektionen.

Heller Hautkrebs als Berufskrankheit

Tätigkeiten im Freien mit erhöhter Exposition gegenüber UV-Strahlung führen zu einer stärkeren Hautbelastung und damit erhöhtem Risiko zur Entwicklung von hellem Hautkrebs an den belichteten Hautarealen.

Landwirtschaft, Waldarbeit, Baugewerbe, Straßenbau und -arbeit, Schweißarbeit, See- und Luftfahrt, Auslandseinsätze in südlichen Ländern, u.a.

Hauterkrankungen, wie der helle Hautkrebs, die viele Jahre nach der Sonnenbelastung erst auftreten (auch im Rentenalter), werden nach fachärztlicher Beurteilung als Berufskrankheit bei Ihrer Berufsgenossenschaft gemeldet.

 

Hat Ihr Hausarzt den Verdacht auf eine Berufserkrankung kann er Sie durch einen speziellen Überweisungsvordruck direkt in der BG-Sondersprechstunde vorstellen.

Dieser ist unter Service als Berufsdermatologie – Überweisungsschein F2900 Vordruck (Überweisungspflicht des Hausarztes) herunterzuladen.